Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Anbieter entgeltlicher digitaler Angebote – etwa bei Ticketverkauf, Online-Kursen oder Spendenportalen – zu mehr Barrierefreiheit. Kleinstorganisationen (unter 10 Mitarbeitende, unter 2 Mio. € Umsatz) sind zwar ausgenommen, dennoch lohnt es sich: Barrierefreie Webseiten sind besser auffindbar, erreichen mehr Menschen und entsprechen dem Gemeinwohl.
Tipps und Hintergrundinfos:
hausdesstiftens.org (https://www.hausdesstiftens.org/das-barrierefreiheitsstarkungsgesetz-bfsg-kleine-stiftungen-und-vereine/) / frag-amu.de/website-erstellen
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