Seit dem 1. Januar 2025 gelten für Vereine folgende Neuerungen. Über einige Änderungen, wie die Kleinunternehmerregelung oder die E-Rechnung wurde bereits in auf der Webseite des DHV und im DHV-Newsletter berichtet. Weitere Änderungen sind u.a. die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 556 € und die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Sozialversicherung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.verein-aktuell.de/vereinsjahr-2022.