Jedes Jahr treffen sich Musikverbände und SV SparkassenVersicherung zum Erfahrungsaustausch über die Produkte im Amateurmusik-Rahmenvertrag der SV. Die Musikverbände haben sogenannte SV-Paten als Ansprechpartner und Multiplikatoren benannt. Für den DHV sind dies Gerhard Girrbach und Manfred Baudisch. Es werden Neuerungen aus dem Versicherungsmarkt besprochen und komplexere Schadenfälle analysiert, um sinnvolle Anpassungen für unsere Rahmenverträge mit der SV abzuleiten.
Zum 10-jährigen Jubiläum dieser Patenveranstaltungen wurden besonders viele Anpassungen präsentiert, die bereits zum 1. Januar 2025 in die Rahmenverträge eingeflossen sind.
Vereinshaftpflicht
In der Vereinshaftpflichtversicherung ist die obligatorische Mitversicherung von Mietsachschäden am Probelokal mit Versicherungssumme 10.000.000 EUR aufgenommen worden. Der bisherige Selbstbehalt von 100 EUR entfällt. Mitversichert sind auch Glasbruchschäden am Probelokal. Der Verlust von überlassenen Schlüsseln / Codekarten ist nun ebenfalls mit 300.000 EUR ohne Selbstbehalt inkludiert. Der bisheriger Zuschlagsbeitrag von 40,93 EUR entfällt. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer für versicherte Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Der beschädigte / zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung / Zerstörung nicht älter als 24 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
Veranstalterhaftpflicht
Eine sehr gute Erweiterung ist die Hereinnahme von Landkaskoschäden in den Veranstalterbaustein im Rahmenvertrag. Damit entfällt eine teure Zusatzversicherung für Schäden an gemieteten Kühlanhängern, Geschirrmobilen, Toiletten-, Schank-, Imbiss- und Verkaufswagen, die von den Vereinsmitgliedern selbst bedient und betrieben werden. Versicherungsschutz besteht auch für das Holen und Zurückbringen des Anhängers / Wagens durch Vereinsmitglieder. Die Deckung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall bei max. 150.000 EUR im Versicherungsjahr. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass für Schäden am Zugfahrzeug zwingend der Kraftfahrt-Rahmenvertrag mit Einschluss von BBB-Schäden (sog. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden) erforderlich ist. Aufgenommen wurde auch eine Mitversicherung von Schäden an den bei Veranstaltungen als mobile Fahrzeugsperren eingesetzten Kraftfahrzeugen.
Vermögensschaden-Haftpflicht / D&O
Die Versicherungssumme in der Vermögensschaden Haftpflicht wurde von 25.000 auf 50.000 EUR erhöht. Eine obligatorische Höherversicherung für Organe (sogenannte D&O Versicherung) mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR wurde mit aufgenommen. Organe des Vereins haben somit bis 100.000 EUR Versicherungsschutz. Der Gesetzgeber beschränkt die Haftungsansprüche des Vereins gegenüber seinen Organen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die SV leistet im Rahmen der D&O Höherversicherung jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit, damit der Verein nicht auf dem Schaden sitzenbleibt.
Unfallversicherung
Eine dreifache Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 % anstelle der bisherigen doppelten Invaliditätsleistung sowie eine Mitversicherung von allen unfallbedingten Zahnbehandlungskosten bis zu 5.000 EUR wurden eingeführt. Ebenfalls neu ist die Mitversicherung des Unfallmanagers und des Rehabilitationsmanagements. Die Beauftragung muss zwingend durch die SV erfolgen. Ein selbst beauftragter Unfallmanager führt nicht zu einem Leistungsanspruch gegenüber der SV.
Kraftfahrtversicherung
Neu aufgenommen wurde die Erstattung der Differenz des Selbstbehalts bei nicht mitversicherten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. Oft ist der Selbstbehalt bei diesen Fahrzeugen sehr hoch (ca. 1.000 EUR oder mehr). Die Differenz vom vertraglich vereinbarten Selbstbehalt von 300 EUR bis zum tatsächlich vom Vermieter geforderten Selbstbehalt wird von der SV übernommen. Weitere Vorteile ergeben sich bei der Nutzung von SV Partnerwerkstätten bei Schäden der versicherten Fahrzeuge. Hierbei handelt es sich um Dekra-zertifizierte Werkstätten, die Original- und/oder Ident-Ersatzteile für höchste Qualität einsetzen, ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur stellen, mit kostenlosem Hol- und Bringservice, Gratis Außen- und Innenreinigung des Fahrzeugs sowie 6 Jahre Garantie auf die Reparatur bieten. Außerdem erfolgt hierbei die Zahlungsabwicklung zwischen SV und Werkstatt, das Mitglied muss nicht in Vorleistung gehen. Der vertragliche Selbstbehalt halbiert sich bei der Nutzung der SV Partnerwerkstätten, von 300 auf 150 EUR für Vollkaskoschäden, von 150 auf 75 EUR bei Teilkaskoschäden.
Musikinstrumente-Versicherung
Jahrelang hatten wir bei einem Totalschaden eines Instrumentes immer mit Zeitwert-Tabellen zu hantieren, die dem Geschädigten meist nicht genügend Entschädigung für die Neuanschaffung eines Instrumentes boten. Dieses Manko wurde von uns SV-Paten immer wieder vorgebracht und nun geändert (steter Tropfen höhlt den Stein). Die pauschale Musikinstrumente-Versicherung ist nun eine Neuwertversicherung. Kann ein Instrument nicht mehr wirtschaftlich repariert werden, dann wird die Neuanschaffung eines vergleichbaren Instrumentes bezahlt. Außerdem halbiert sich Beitrag für aktive Mitglieder unter 18 Jahren von 10 auf 5 EUR. Auch die klassische Instrumente-Versicherung mit Instrumenten-Verzeichnis kann auf eine Neuwertversicherung umgestellt werden. Hierzu sind jedoch das Instrumenten-Verzeichnis und die Versicherungssummen zu aktualisieren. Diese Umstellung ist auf freiwilliger Basis möglich.
Fazit
Es gab in diesem Jahr viele Neuerungen und zusätzliche Bausteine im Versicherungsschutz des SV Rahmenvertrages. Alle Neuerungen sind ohne Beitragserhöhung in die Verträge aufgenommen. Die SV Versicherung erweist sich immer mehr als Partner der Musikverbände und geht auf viele Anregungen ein. Ein Blick auf die Produkte der SV lohnt immer. Weitere Informationen gibt es auf der Seite der SV unter der Adresse https://sv.de/bdmv/ und unter https://www.dhv-ev.de/vereinsverwaltung/versicherungen/
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